Heimordnung

Heimordnung des Paulus-Kollegs

Präambel
Diese Heimordnung soll nicht Mittel der Reglementierung sein, sondern als notwendige Grundlage für ein gemeinschaftliches Zusammenleben angesehen werden.

§1 Es wird von allen Bewohner*innen die Bereitschaft zur Übernahme von Ämtern im Rahmen der Selbstverwaltung erwartet. Jede(r) Heimbewohner*in ist verpflichtet, die Gemeinschaftsdienste wie Garten- und Entsorgungsdienste oder anderweitige Dienste auszuführen.

§2 Neben der Miete kann nach Beschluss der Vollversammlung ein Zeitungsgeld erhoben werden.

§3 Besuch über ein Wochenende bzw. über drei Tage hinaus muss bei der Heimleitung beantragt und der Hausgemeinschaft mitgeteilt werden.

§4 Nutzung der Gemeinschaftsräume

(1) Partykeller
Wer den Partykeller für eine private Feier nutzen will, muss sich dies zuvor von der Heimleitung genehmigen lassen und die Modalitäten mit den Bierwart*innen absprechen.

(2) PG-Raum
Der Besprechungsraum (so genannter „PG“-Raum) ist allen Heimbewohner*innen zur Nutzung zugänglich. Die Nutzung durch Lerngruppen bedarf der Vorankündigung am Schwarzen Brett. Die dort befindliche Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek.

(3) Leseraum
Die Benutzung des Leseraums mit Gästen muss vorher durch einen Aushang an der Tür angekündigt werden.

§5 Aus Rücksicht auf die Mitbewohner*innen ist von 23 Uhr bis 8 Uhr Nachtruhe zu halten. Ausgenommen davon ist der Partykeller.

§6 Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.

§7 Umzugswünsche innerhalb des Hauses sind unter Berücksichtigung der Umzugsliste ausschließlich mit der Zustimmung des Heimausschusses möglich. Wenn es mehrere Interessent*innen für ein frei werdendes Zimmer gibt, entscheidet das Losverfahren.

§8 Ballspiele sind nur vor dem Haus gestattet.

§9 Verstöße gegen diese Heimordnung können laut Mietvertrag Kündigungsgrund sein.

§ 10 Änderungen dieser Heimordnung sind durch einfachen Beschluss der Vollversammlung möglich.

Zuletzt aktualiert: 1. Heimversammlung SoSe2017